Mit dem Inkrafttreten der neuen Abfallverordnung (VVEA) am 1.1.2016 sind die Betreiber von Holzfeuerungsanlagen mit Neuerungen für die Entsorgung von Holzasche überrascht worden. Gemäss VVEA dürfen sie die Holzaschen nicht mehr in Deponien Typ B (Inertstoffdeponie) ablagern. Die Folge war ein Entsorgungsnotstand.
In der Zwischenzeit hat die Holzenergiebranche mit dem BAFU und den kantonalen Umweltämtern nach Lösungen gesucht. So ist ab Herbst 2018 eine 5 jährige Übergangsfrist vorgesehen, während welcher die Holzaschen wie bisher abgelagert werden können. Für die Haushalte mit kleinen Feuerungen heisst dies, dass sie die Holzasche weiterhin über den Haushaltkehricht in der KVA entsorgen dürfen. Grössere Mengen von Holzasche können mit einer Ausnahmebewilligung weiter auf bisherigen Deponien Typ B (Inerstoffdeponie) abgelagert werden.
Zusätzlich soll die VVEA mit einer Regelung ergänzt werden. Diese legt fest, dass künftig die Betreiber von Holzfeuerungen Aschen jeglicher Art auf Deponien Typ D (Schlackenkompartiment) zusammen mit KVA-Schlacken (gut gemischt) ablagern können –und dies ohne zeitliche Beschränkung.
Die Schlacken aus KVA enthalten sehr viel Eisen, sodass die erforderliche Chromatreduktion von selbst erfolgt.
Im Kanton Thurgau gibt es keine Deponie des Typs D (mit Schlackenkompartiment). Und die einzige Deponie Typ E kann die Asche nicht aufnehmen, da sie fast voll ist.
Nun haben das Amt für Umwelt Thurgau, der Verein der Thurgauer Wald- und Holzwirtschaft (Lignum Thurgau) sowie der Verband KVA Thurgau eine Übergangslösung für die Entsorgung der Holzasche gefunden, die in diesem Winter anfällt. Die Thurgauer Holzasche aus grösseren Anlagen kann ohne vorgängige Analyse mit einer Ausnahmebewilligung in der Typ-E-Deponie Tüfentobel im sankt-gallischen Engelburg abgelagert werden.
Irene Fässler, Geschäftsleitung Holzenergie Thurgau
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