Die Herbstsession war energiegeladen. Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative und die Änderung des Energiegesetzes sind wichtige Schritte für eine CO2-arme Energieversorgung.
Indirekter Gegenvorschlag Gletscherinitiative
Ein grosser Erfolg für die künftige Klimapolitik war die Annahme des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative. Damit wird das Netto-Null-Ziel bis 2050 mit Zwischenzielen und sektoriellen Richtwerte gesetzlich verankert. Der indirekte Gegenvorschlag enthält griffige und rasch umsetzbare Massnahmen. Wichtig ist insbesondere der rasche Ersatz von Öl-, Gas- und Elektrowiderstandsheizungen. Der Bund unterstützt den Heizungsersatz für die nächsten zehn Jahre jährlich mit 200 Millionen Franken. Um die Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen, braucht es aber noch entschlossenere Massnahmen.
Im Weiteren hat das Parlament im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes die Solardachpflicht für Neubauten beschlossen, die über eine Grundfläche von mehr als 300 m2 verfügen. Immerhin ein Anfang – besser wäre eine Pflicht für alle Neubauten und Sanierungen. Noch wichtiger ist der Passus, dass geeignete Infrastrukturoberflächen des Bundes bis 2030 solaraktiv ausgerüstet werden müssen. Alpine PV-Anlagen bis zu einer Gesamtleistung von 2 TWh und die Erhöhung der Grimselstaumauer können nun erleichtert gebaut werden. In einem nächsten Schritt sollen auch definierte Windkraftprojekte beschleunigt erstellt werden können.
Fossile Notkraftwerke
Wenig Freude bereiteten die Bundesratsbeschlüsse zum Kauf von fossilbetriebenen Turbinen, zum geplanten Einsatz von Notstromaggregaten zur Stromproduktion und zur Reduktion der Restwassermenge bei einigen Kraftwerken. Als Stromreserve erhalten die Betreiber von Wasserkraftwerken ein Entgelt, wenn sie zwischen März und Mai 2023 dafür sorgen, dass ihre Stauseen nicht leer sind.
Bei all diesen Massnahmen kommt die Energieeffizienz zu kurz. Trotz vieler Vorstösse und Anträge seitens der Grünen wird fast nur über den Produktionsausbau gesprochen. Dabei wären Effizienzmassnahmen wesentlich günstiger und rascher umsetzbar.
Kurt Egger, Nationalrat GRÜNE, Mitglied UREK-N
zum Energiegesetz: Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung
im Winter, Änderung vom 30. September 2022
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