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Es kommt Bewegung in die Windenergienutzung

Die Nutzung der Windenergie sorgt momentan mindestens in den Ostschweiz für Diskussionen. Verschiedene Kantone haben bereits oder sind im Begriff, den Teil der Energieplanung in ihren Richtplänen zu überarbeiten. Im Sinne einer sogenannten positiven Planung scheiden sie dabei potenzielle Gebiete für die Nutzung von Windenergie aus. Denn namentlich in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden haben Windmessungen ein wesentlich höheres Potenzial für die Windenergienutzung als bisher angenommen ergeben, so dass die wirtschaftliche Stromproduktion möglich wäre. Das Potenzial  liegt je nach Kanton bei bis zu 15 Prozent des kantonalen Strombedarfs. Windenergie könnte einen wesentlichen Beitrag an die einheimische, nachhaltige Energieproduktion beitragen (zum Potenzial und den Standorten der Windnutzung gemäss Energiestrategie 2050).

 Eingriff erfolgt in Kulturland

Selbstverständlich erhitzt die Vorstellung des Baus von Windenergieanlagen in der eigenen Nachbarschaft die Gemüter. Dabei das Argument der Zerstörung intakter, gar unberührter Natur ins Feld zu führen, entspringt aber wohl eher einem rückwärtsgewandten Wunschdenken, denn der Wahrnehmung unserer Umwelt – und zeigt sicher ein Ausblenden der Tatsache, dass in der Schweiz jeder mögliche Quadratmeter bewohnt oder bebaut und damit kultiviert ist. Wir pflegen und hegen unseren Boden, wir leben umgeben von Kulturland, das manchmal hässliche Gewerbe- und Industriegebiete sowie eintönige Wohnüberbauungen überziehen und oft ein intaktes, schönes Landschaftsbild vermittelt.

Windenergieanlagen bilden ohne Zweifel einen Eingriff in das kultivierte Landschaftsbild. Ob diese Eingriffe unschön wirken oder störender als beispielsweise Strommasten, die auch in entlegenen Passtälern Technik manifestieren, ist einzig eine Frage des persönlichen Empfindens – absolut legitim aber nur beschränkt für eine Interessensabwägung zwischen Landschaftsschutz und sauberer Stromproduktion relevant. Wichtig ist es, die Lebensqualität der Anwohner nicht durch Geräusche oder Schattenwurf von Windanlagen zu beeinträchtigen, zwingend der Schutz von Vögeln, Fledermäusen und weiteren Wildtiere. Neue Warnsysteme mit Überwachung, wie sie beispielsweise bei der grössten Windenergieanlage in Haldenstein erfolgreich zum Einsatz kommen, bannen die Gefahr für Tiere vor den Rotorblättern (zur Untersuchung Haldenstein).

Eine Technik, die keine Spuren hinterlässt

Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Grosswindanlagen (> als 5 MW Leistung) und die (sorgfältige) Gebietsausscheidungen der Kantone für den möglichen Bau von Windenergieanlagen sind gesetzlich geregelt. Die Kantone bestimmen die potenziellen Gebiete für die Windnutzung in der Regel in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Naturschutzverbänden. Auf gemeindeeigenem Land haben oft Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Baus das letzte Wort. Über die gewählten Volksvertreter in den Kantonsregierungen nehmen wir immer Einfluss auf die Richt- und Energieplanung. Wildwuchs ist unmöglich. Aber möglich sollte es sein, dass sich in einem genügenden Abstand von unseren Häusern auf 110 Meter hohen Masten drei Rotorblätter im Wind drehen, um einheimischen Strom zu produzieren – notabene Strom, der kaum versiegen kann und mit einer Technik produziert wird, die seit einem Jahrhundert (zurWindgeschichte) erprobt ist und während des Betriebs sowie nach Rückbau einer Anlage keine Spuren hinterlässt.

Virtuelle Windparks sehen, hören und beurteilen

Wie Windparks in einer Landschaft wirken und wie sie sich anhören lässt sich ausserdem mit der neuen Windturbinensimulation der Empa und der ETH Zürich bereits vor dem Bau einer Anlage erleben. Die Simulation kann weltweit erstmals an der Herbstmesse WEGA in Weinfelden besucht werden. Sie ist im Rahmen der Sonderausstellung «Windenergie, natürlich!» des Bundesamts für Energie und des Kantons Thurgau vom 24. – 28. September 2015 zu sehen.

Gaby Roost, Nova Energie GmbH Aadorf

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