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Grosses Sparpotenzial nicht genutzt

Revidierte Energieverordnung mit schwachen Effizienzvorschriften

Grosses Sparpotenzial nicht genutzt

Im Mittelpunkt der revidierten Energieverordnung (EnV) stehen zwei Anpassungen: Ein höherer Netzzuschlagfür die Förderung erneuerbaren Stroms und Gewässersanierungen sowie neue Effizienzvorschriften für Elektrogeräte.
Stein des Anstosses bei Energie- und Umweltverbänden bildet der Umstand, dass der Bundesrat bei den Effizienzvorschriften die Standards für Wärmepumpen ganz gestrichen und jene für Motoren verwässert hat. Bei den Anforderungen an weitere Geräte wie Computer, Raumklimageräte, Geschirrspüler oder Staubsauger übernimmt der Bundesrat mehrheitlich die eher schwachen EU-Vorschriften.

Effizienzvorschriften regeln das Inverkehrbringen von Geräten undbestimmen deren maximal zugelassenen Stromverbrauch mit Mindestanforderungen in der EnV. Geräte, welche die Standards nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Mindestanforderungen gelten als effektives und volkswirtschaftlich sinnvolles Instrument der Stromeffizienzpolitik im Rahmen der Energiestrategie 2050. Das belegt unter anderem eine Studie des SECO, welche zum Ziel hatte, die volkswirtschaftliche Auswirkung geplanter Effizienzvorschriften zu analysieren. Sie kommt zum Schluss dassUnternehmen und Konsumenten von den Effizienzstandards in der Tendenz finanziell profitieren.
Darüber hinaus bieten Effizienzvorschriften ein enormes Sparpotenzial.Gemäss Zahlen der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) schöpft der Bundesrat mit den neuen Vorschriften nur 675 Gigawattstunden (GWh) des möglichen Sparpotenzials von 5000 GWh aus, wenn konsequent nur die beste auf dem Markt erhältliche Technik zugelassen wäre. Im Prinzip berappen Konsumentinnen und Konsumenten den unnötig hohen Stromverbrauch der Geräte und der Absatz der Bestgeräte wird verzögert.

Ausserdem beschliesst der Bundesrat in seiner jüngsten Revision der EnV die Erhöhung des Netzzuschlags bei Stromkonsumentinnen und –konsumenten von 0,6 auf 1,1 Rappen pro Kilowattstunden (kWh). Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 kWh bedeutet die Erhöhung eine Mehrausgabe von 20 Franken jährlich. Damit ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz für weitere Jahre gesichert.

Mit der Erhöhung des Zuschlags steigt der Netzzuschlagsfonds von heute 345 auf 600 Millionen Franken – ein Betrag der gemäss Bundesrat den Mittelbedarf für die neuen Einmalvergütungen (EIV) für kleine Solarstromanlagen und die kostendeckende Einspeisevergütungen (KEV) für die vielen neuen Anlagen sicherstellen kann.
KEV-geförderte Anlagen produzieren bereits mehr als 1400 GWh erneuerbaren Strom pro Jahr. Allein der Photovoltaik-Zubau 2013 hat fast den ganzen Strommehrbedarf 2013 in der Schweiz gedeckt.

Die Revision der EnV tritt per 1. August 2014 in Kraft. Die neuen Vorschriften gelten mehrheitlich ab dem 1. Januar 2015.

Michael Scheurer, Gaby Roost, Nova Energie GmbH

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